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Unsere Servicezeiten

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch und per Chat für Sie erreichbar.

Anfragen, die außerhalb unserer Service-Zeiten eingehen, beantworten wir Ihnen gern am nächsten Bankarbeitstag.

Unsere BLZ & BIC
BLZ26351015
BICNOLADE21HZB
Überblick

Ihre Arbeitskraft ist ein Vermögen wert

Genauer gesagt: Auf Ihr gesamtes Arbeitsleben hochgerechnet ist Ihre Arbeitskraft circa 1,34 Millionen Euro wert. Mehr als Ihr Smartphone, Ihre Kleidung, Ihre Wohnung und Ihr Auto zusammen. Alles Dinge, die Sie ganz selbstverständlich versichert haben.

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital und verdient besonderen Schutz. Die VGH hilft Ihnen dabei: mit individuellen Lösungen zur Absicherung der Arbeitskraft.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

BerufsunfähigkeitsSchutz

Berufsunfähigkeits­Schutz der VGH – für alle die passende Lösung

Egal, ob jung oder älter, beruflicher Durchstarter, berufserfahren oder freiberuflich tätig: Der Berufsunfähigkeits­Schutz der VGH bietet für alle den passenden Schutz – immer maßgeschneidert, immer flexibel, immer leistungsstark.

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Sicherheit in drei Varianten schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Zahlung bei längerer Krankschreibung und bei Krebs als Soforthilfe
  • Sofort weltweiter Versicherungs­schutz ohne Wartezeit
  • Neu: Beitrags­überprüfung zur Besserstellung bei Berufswechsel
  • Lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 3 im Berufsunfähigkeits­Schutz Premium

Drei Varianten, viele starke Leistungen

Vollumfänglicher Schutz bei Berufsunfähigkeit

 

LeistungKomfortPremiumJunge Erwachsenen Komfort
   Eintrittsalter 15 bis 30 Jahre mit Wechsel in den Berufsunfähigkeits­Schutz Komfort beziehungsweise Berufsunfähigkeits­Schutz Premium ohne Gesundheits­prüfung
volle Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
maximal 36 Monate Leistungen wegen Krankschreibung
Neu:
18 Monate Leistung wegen Krebs als Soforthilfe
Neu:
Dienstunfähigkeit
Neu:
lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 3
  

Sie sind jung und brauchen den Schutz

Gerade junge Menschen profitieren vom Berufsunfähigkeits­Schutz. Denn nur diejenigen, die mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat.

Ob jung oder älter: Berufsunfähigkeit kann alle treffen

„Mir passiert schon nichts.“ Regelmäßig Sport treiben, sich gesund ernähren, eine gute Work-Life-Balance – dann läuft doch alles.

Natürlich denkt niemand gerne über das Was-wäre-wenn nach. Doch Berufs­unfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann alle treffen. Egal, wie sehr Sie auf sich achten – und egal, wie jung oder alt Sie sind.

Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig

Ursachen von Erwerbsminderungsrenten

ProzentzahlUrsache der Erwerbsminderungs­rente
42 ProzentPsychische Erkrankungen
14,4 ProzentNeubildungen, zum Beispiel Krebs
9,7 ProzentErkrankung an Skelett, Muskeln oder Bindegewebe
9,4 ProzentSonstige
9,2 ProzentHerz-Kreislauf-Erkrankungen
8,7 ProzentNerven / Sinne
3,6 ProzentAtmung
3 ProzentStoffwechsel­probleme oder Verdauungs­probleme
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen 31.12.2024
GrundfähigkeitsSchutz

Grundfähigkeits­Schutz der VGH – von Kopf bis Fuß abgesichert

Hören, Sehen, Gehen: Nur einige Grundfähigkeiten, die eigentlich ganz selbstverständlich sind. Doch, was wenn Sie eine oder mehrere Ihrer Grundfähigkeiten verlieren und nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Schützen Sie Ihre wichtigste Existenz­grundlage: Mit dem Grundfähigkeits­Schutz sichern Sie Ihr Einkommen mit einer monatlich vereinbarten Rente und profitieren von vielen Leistungen und Vorteilen.

Ihre Vorteile:

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Monatliche Rentenzahlung
  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten und Wechsel­möglichkeiten
  • Leistung unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können oder nicht
  • Leistung bei vorübergehender Krankschreibung bis zu 36 Monate

Das leistet der GrundfähigkeitsSchutz

Bei Beeinträchtigung oder Verlust einer Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate erhalten Sie eine monatliche Rentenzahlung.

Versicherte Grundfähigkeiten
  • Gehen und Treppe steigen
  • Gebrauch eines Armes
  • Gebrauch einer Hand
  • Finger
  • Schreiben
  • Tippen / Touchscreen
  • Heben und Tragen
  • Sitzen
  • Knien und Bücken
  • Stehen
  • Gesetzliche Betreuung
  • Gleichgewicht
  • Fahrradfahren
  • Autofahren oder Motorradfahren
  • E-Scooter fahren
  • Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Fernverkehrs
  • Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz
  • Geistige Leistungsfähigkeit = Intellekt
  • Schutz bei Pflegebedürftigkeit

Exklusiv in Premium

  • Psyche (schwere Depression und Schizophrenie)
  • Schwere Krankheiten – Leistung in Form einer Kapitalzahlung
Versicherte schwere Krankheiten

Bei Eintritt einer schweren Krankheit erhalten Sie eine Kapitalzahlung in Höhe der Jahresrente.
Versichert sind:

  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Koma
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankungen
  • Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen
  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)

Der Schutz, der mitwächst: Grundfähigkeits­Schutz

Wenn Nachwuchs da ist, ist jeder Moment aufregend. Das erste Lächeln, das erste Mal Krabbeln, die ersten Stehversuche – Ihr Kind lernt Tag für Tag dazu und entwickelt neue Fähigkeiten.

Wenn Ihr Kind eine oder mehrere Grundfähigkeiten verliert, schützt der Grundfähigkeits­Schutz Ihr Kind ab Geburt vor den finanziellen Folgen – und kann später in einen Berufsunfähigkeits­Schutz umgewandelt werden.

Absicherung von Geburt an:

  • Einstieg mit abgestuften Gesundheitsprüfungen:
  • 0 bis 10 Jahre – ohne Gesundheitsprüfung (Wartezeit 6 Monate)1
  • 11 bis 14 Jahre – abgekürzte Gesundheitsprüfung
  • Ab 15 Jahre – vollständige Gesundheits­prüfung
  • Versicherungs­schutz für jede Altersstufe durch verschiedene Leistungs­auslöser

0 - 5 Jahre

Versicherte Grundfähigkeiten:

Sehen, Hören, Stimme

Zusätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres

Versicherte Grundfähigkeiten:

Gehen und Treppe steigen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Finger, Schreiben, Tippen / Touchscreen, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Gleichgewicht, Fahrradfahren, E-Scooter fahren, Autofahren oder Motorrad­fahren, Nutzung des öffentlichen Personen­nahverkehrs oder Fernverkehrs, Tätigkeits­verbot nach Infektions­schutzgesetz, geistige Leistungsfähigkeit = Intellekt, gesetzliche Betreuung, Schutz bei Pflege­bedürftigkeit.

Ab 15 Jahren

Wechsel in den BerufsunfähigkeitsSchutz oder in den GrundfähigkeitsSchutz Premium

(zusätzlich Leistung bei schwerer Depression und Schizophrenie, Kapitalzahlung bei schweren Krankheiten)

Top Leistungen des GrundfähigkeitsSchutzes
LeistungKomfortKomfortPremium
 Grundfähigkeits­Schutz ab Geburt/
0 bis 14 Jahre
Grundfähigkeits­Schutz ab 15 Jahre 
Verlust von Grundfähigkeiten
Prognosezeitraum in Monaten666
Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3)
Schwerbehinderung (bis Alter 15)  
Neu:
Ab 6 Jahre maximal 36 Monate Leistungen wegen Krank­schreibung
Neu:
Psyche (Schwere Depressionen und Schizophrenie)
  
Schwere Krankheiten (Kapitalzahlung)  

1Kein Versicherungs­schutz besteht für vor sowie während der Wartezeit diagnostizierte oder erstmals abgeklärte Erkrankungen und Verletzungen – auch nicht nach Ablauf der Wartezeit.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), E-Mail: service@vgh.de, Handels­register: HRA Hannover 26226.

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