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Unsere Servicezeiten

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch, per Chat und über WhatsApp für Sie erreichbar.

Anfragen, die außerhalb unserer Service-Zeiten eingehen, beantworten wir Ihnen gern am nächsten Bankarbeitstag.   

Unsere BLZ & BIC
BLZ26351015
BICNOLADE21HZB
Überblick

Versicherungs­schutz für Mensch und Tier

Tiere sind etwas Wunderbares. Gleichzeitig bringen sie für jeden Tier­haltenden viel Verantwortung mit sich. Als Tier­halterin und Tier­halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Was viele nicht wissen: Im Schadens­fall gilt die Haftung unbegrenzt und in voller Höhe. Eine Haftpflicht für Ihren Vier­beiner verringert die finanziellen Folgen, wenn es zu einem Schaden kommt.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Versicherungssumme

Sie können zwischen 5, 10 oder 50 Millionen Euro wählen, um Personen-, Sach- und Vermögens­schäden gut abzudecken.

Versicherungsschutz

Ideal abgesichert auch auf Reisen: Versicherungs­schutz gilt weltweit.

Versicherungsumfang

Tier­haltende sind automatisch mitversichert. Der Schutz gilt darüber hinaus für jeden, der mit Ihrem Tier spazieren geht oder auf Ihrem Pferd reitet.

Haftpflicht für Hunde: 
In Niedersachsen Pflicht

In Niedersachsen sind Sie als Hunde­halterin oder Hunde­halter dazu gesetzlich verpflichtet, für Ihren Hund eine Haft­pflicht­versicherung abzuschließen. Wer keine Versicherung hat, muss mit Geld­bußen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Neben der gedruckten Service­karte erhalten Sie die digitale Hunde-Card. So haben Sie den Versicherungs­nachweis für Ihren Hund stets auf dem Mobiltelefon dabei – etwa bei Kontrollen durch die Polizei oder das Ordnungs­amt.

Haftpflicht für Pferde:
Schutz für Halter und Pferd

Pferde sind kraftvolle, schöne Tiere. Mit ihrer Kraft können sie aber auch große Schäden verursachen. Verletzt Ihr Pferd eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum, haften Sie als Besitzer – und das unbegrenzt und in voller Höhe. Umfassende Leistungen in der Tierhalter-­Haftpflichtversicherung grenzen das finanzielle Risiko für Sie als Pferdehalter ein.

Hunde

Die Hunde­halter­haft­pflicht der VGH

Hunde­haltende haften für ihren Vier­beiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hunde­haft­pflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadens­fälle entstehen.

Günstige Versicherung bei hohen Deckungs­summen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden.

Die Hunde­versicherung gilt auch bei vorüber­gehendem Auslands­aufenthalt (Haupt­wohn­sitz in Deutschland vorausgesetzt) – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.

Auch bei Miet­sach­schäden greift die Hunde­haft­pflicht der VGH. Der Schutz gilt für Wohn­räume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.

Hunde­halter­haftpflicht: Pflicht in Niedersachsen

Für Ihren Hund müssen Sie in Nieder­sachsen eine Hunde­halter­haft­pflicht­versicherung abschließen. Die Versicherung ist für Sie als Hunde­halterin oder Hunde­halter gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus ist der Versicherungs­schutz sinnvoll, denn wie schnell kann etwas passieren und wie schnell gehen entstandene Schäden richtig ins Geld.
Die günstige Versicherung der VGH enthält umfassende Leistungen. So können Sie sich im Schadens­fall darauf verlassen, dass die Hunde­halter­haftpflicht die finanziellen Folgen auffängt. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, steht die VGH Ihnen zur Seite: Die VGH prüft für Sie, ob und welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Falls Ansprüche bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die VGH für Sie ab – sogar vor Gericht. Mit der Hunde­versicherung sind Sie also bestens gerüstet für den Fall der „Felle“.

Beitrag pro Monat

ab 4,36 Euro*

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5, 10 oder 50 Millionen Euro
Prüfung der Haft­pflicht­frage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Frei­stellung von berechtigten Schaden­ersatz­verpflichtungen

Forderungs­ausfall­deckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann

Privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tier­transportern oder Tier­transport­anhängern)
Miet­sach­schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohn­räumen (z. B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat)
Einrichtungs­gegenstände in Ferien­unterkünften
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länder­spezifische Bestimmungen eingehalten werden
Rettungs- und Bergungskosten 25.000 Euro
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
Teilnahme an Hunde­schule und Hundesport
Schäden durch tierische Ausscheidungen
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
Schäden an Figuranten (Schein­verbrecher im Rahmen der Hunde­ausbildung)
Welpen der im Versicherungs­schein genannten Hunde (ab 7. Lebens­monat besteht Versicherungs­pflicht)
bis zum Ende des 6. Lebensmonats

Vorübergehende Auslands­aufenthalte (Haupt­wohnsitz in Deutschland)

in Europa

außerhalb von Europa

Kautionsleistungen im Ausland

 

5 Jahre

150.000 Euro

* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungs­beginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertrags­laufzeit; Versicherungs­summe 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden; Selbst­behalt: 250 Euro

Pferde

Pferdehaftpflichtversicherung: günstiger Tarif für Pferdehalter der VGH

Pferde sind kraftvolle und wunderschöne Tiere – aber auch schreckhaft und unberechenbar. Verletzt Ihr Pferd jemanden, können durch Personen­schäden schnell hohe Kosten entstehen. Die Pferde­haft­pflicht­versicherung greift bei Schäden, die Ihr versichertes Pferd verursacht.

Personen-, Sach- und Vermögens­schäden sind mit einer Versicherungs­summe von 5, 10 oder 10 Millionen Euro abgedeckt.

Die Versicherung enthält Leistungen für Flur­schäden, Miet­sach­schäden an Immobilien, Pferde­anhängern und Reit­utensilien.

Ihr Pferd ist bei Reit­turnieren abgesichert. Fohlen und Jung­tiere sind bis zum dritten Lebens­jahr in der Versicherungs­police enthalten.

Pferdeversicherung: Schutz für Ross und Reiter

Die Versicherung beinhaltet umfassende Leistungen und verringert für Sie als Pferde­halterin oder Pferde­halter das finanzielle Risiko, falls ein Schaden eintritt.
Schließen Sie die Pferde­haft­pflicht bei der VGH ab, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungs­schutz. Die Versicherung greift nicht nur bei Ihnen als Pferde­haltenden, sondern auch bei allen Reiterinnen und Reitern des Pferdes und Miet­tier­haltern im Sinne einer Eigentümer­gemeinschaft.

Beitrag pro Monat

ab 6,78 Euro*

Versicherungs­summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden 5, 10 oder 50 Millionen Euro
Pferde­halter und Gast­reiter sind automatisch versichert

Reitbeteiligung

Fohlen und Jungtiere
Forderungs­­ausfall­­deckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremdes Pferd einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann
Miet­sach­schäden an z.B. Boxen, Reithallen und Zäunen bis zum 3. Lebensjahr
Mietsach­schäden an Pferdeanhänger
Mietsach­schäden an Reitutensilien
Teilnahme an Turnieren und Rennen
Vorübergehende Auslands­aufenthalte (Haupt­wohnsitz in Deutschland) 5 Jahre

* Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
Versicherungs­beginn: morgen; Zahlweise: jährlich; Dauer: 3 Jahre Vertrags­laufzeit; Versicherungs­summe 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden; Selbst­behalt: 250 Euro

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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