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Unsere Servicezeiten

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch, per Chat und über WhatsApp für Sie erreichbar.

Anfragen, die außerhalb unserer Service-Zeiten eingehen, beantworten wir Ihnen gern am nächsten Bankarbeitstag.   

Unsere BLZ & BIC
BLZ26351015
BICNOLADE21HZB
Überblick

Um beruhigt in die Zukunft zu blicken

Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen. Ob Unfall, Krankheit oder im Alter – eine private Pflegeversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Durch eine gestiegene Lebens­erwartung wächst das Risiko, im Alter pflege­bedürftig zu werden. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Ein­kommen oder die Rück­lagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflege­tarifen der VGH schützen Sie sich und Ihre Lieben.

VGH Gesundheits­telefon

Das VGH Gesund­heits­telefon bietet Hilfe bei der Wahl von Kranken­häusern, Spezial­kliniken oder Pflege­ein­richtungen sowie bei Fragen zu Medikamenten, Krank­heiten und deren Ursachen sowie zu Behandlungs- und Therapie­möglichkeiten.

App: VGH Gesundheit

VGH Gesundheit ist die App für alle Kunden mit einer VGH Kranken­versicherung. Mit ihr können Sie Rechnungen, Rezepte, Ver­ordnungen oder Heil- und Kosten­pläne einreichen. Ganz einfach und bequem, ob von zu Hause oder unterwegs. Der Download ist kostenlos.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Die VGH Pflegeversicherungen im Detail

  PflegeSchutz
Komfort
PflegeSchutz
Premium
VGH
PflegeBahr
Pflegegrad 5 40,00 Euro 60,00 Euro 100 % des versicherten Tagessatzes
Pflegegrad 4 40,00 Euro 60,00 Euro 40 % des versicherten Tagessatzes
Pflegegrad 3 20,00 Euro 30,00 Euro 30 % des versicherten Tagessatzes
Pflegegrad 2 5,00 Euro 15,00 Euro 20 % des versicherten Tagessatzes
Pflegegrad 1 5,00 Euro 10,00 Euro 10 % des versicherten Tagessatzes
Soforthilfe (mehr)
Dynamik – auch im Leistungsfall (mehr)
Umfassende Service- und Assistance-Leistungen (mehr)
Flexibel festlegbarer
Schutzumfang (mehr)
Staatliche Förderung (mehr)
Gesundheitsprüfung entfällt (mehr)

 

Prospekt der VGH Pflegeversicherungen

Nützliche Informationen zu den VGH Pflegeversicherungen sehen Sie in der PDF-Datei.

Service

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Pflege­versicherung

Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen VGH PflegeSchutz und VGH PflegeBahr?

Tarif VGH PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tage­geld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflege­grad individuell festsetzen.

Tarif VGH PflegeBahr: Im Pflege­fall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tage­geld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindest­beitrag von 15 Euro im Monat.

Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sich diese?

Es gibt gemäß dem Pflege­stärkungs­gesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je nach Schwere der Pflege­bedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungs­verfahren die Ein­ordnung nach einem Punkte­system in einen der fünf Pflege­grade. Zur Beurteilung heran­gezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähig­keiten des Pflege­bedürftigen (zum Beispiel Mobilität, Selbst­versorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapie­bedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags und so weiter).

Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?

Für den Tarif VGH PflegeSchutz ist eine Gesundheits­prüfung notwendig, da die VGH vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheits­zustand benötigt.

Bei dem VGH PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungs­schutz ohne diese Prüfung.

Gibt es Wartezeiten, bevor der volle Versicherungsschutz greift?

Im Tarif VGH PflegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungs­schutz.

Im Tarif VGH PflegeBahr beginnt der volle Versicherungs­schutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflege­bedürftigkeit nach einem Unfall.

Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?

Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen im Tarif VGH PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis maximal 20 Euro in VGH PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in VGH PflegeSchutz 2 bis 5).

Das Pflege­tagegeld im Tarif VGH PflegeBahr beträgt

  • bei Pflege­bedürftigkeit in dem Pflege­grad 1: 10 Prozent
  • bei Pflege­bedürftigkeit in dem Pflege­grad 2: 20 Prozent
  • bei Pflege­bedürftigkeit in dem Pflege­grad 3: 30 Prozent
  • bei Pflege­bedürftigkeit in dem Pflege­grad 4: 40 Prozent
  • bei Pflege­bedürftigkeit in dem Pflege­grad 5: 100 Prozent

des vertraglich vereinbarten Pflege­tagegeldes.

Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalender­tage – in 30 Tages­sätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.

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